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spectrum|K: Taschenspielertricks machen Auswahlmöglichkeit zur Farce

Geschrieben am 26-02-2010

Berlin (ots) - Apotheken haben sich leidvoll daran gewöhnen
müssen, dass die Umsetzung der Arzneimittelrabattverträge mit
erheblichem bürokratischem Mehraufwand verbunden ist. Nun legte das
BKK-Gemeinschaftsunternehmen spectrum|K noch die berühmte "Schippe
drauf". In einem Fax forderte es die Apotheken auf, "vorrangig das
rabattierte Arzneimittel abzugeben, welches von dem
wirtschaftlichsten Rabattvertragspartner angeboten wird." Peter
Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, hat für
diese Vorgehensweise nur einen Kommentar: "Letztlich macht spectrum|K
damit die Grundidee seiner eigenen Rabattverträge zur Farce!"

Das BKK-Unternehmen hatte sich vor der Ausschreibung damit
gerühmt, im Gegensatz zur AOK pro Gebietslos und Wirkstoff Verträge
mit vier Partnern abzuschließen. Dadurch sei die
Versorgungssicherheit gewährleistet und die Patienten könnten mit
ihren Ärzten und Apothekern zwischen den Angeboten der vier
Rabattpartner auswählen. Mit den nun einseitig aufgestellten
Verfahrensregeln rudert spectrum|K wieder zurück. Für die
Versicherten der 79 Betriebskrankenkassen, für die die Ausschreibung
durchgeführt wurde, soll es nach Willen des Unternehmens trotz der
möglichen Auswahl aus vier Produkten immer nur ein Arzneimittel
geben: nämlich das Billigste.

Bei den Apotheken will spectrum|K mit seinem Faxanschreiben den
Eindruck erwecken, sie seien aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes
gehalten, diese Verfahrensgrundlagen umzusetzen. Nur wenn die
billigsten Arzneimitteln nicht verfügbar seien oder die Produkte aus
medizinischen und pharmazeutischen Gründen für die Patienten nicht in
Frage kämen, sollten sie auf die drei anderen Rabattpartner
ausweichen. "Das ist das "Highlander-Modell" der AOK durch die
Hintertür", erklärte Peter Schmidt.

Er begrüßte die klare und eindeutige Positionierung der
Apothekerorganisationen in dieser Frage. So hat der Bayerische
Apothekerverband (BAV) seine Mitglieder darüber informiert, dass sie
nicht an die von spectrum|K festgelegte Rangfolge gebunden sind. Nach
dem zwischen Apotheken und Krankenkassen abgeschlossenen
Rahmenvertrag kann die Apotheke bei mehreren Vertragspartnern unter
deren Produkten frei wählen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV)
hatte spectrum|K bereits im Vorfeld des Vergabeverfahrens eine
übermäßige Beeinflussung der Apotheker vorgeworfen.

Das Vorgehen von spectrum|K ist für Schmidt umso unverständlicher,
als der Dienstleister selbst die ursprünglich vorgesehene Klausel,
die die Apotheken tatsächlich zu einer solchen Vorgehensweise
verpflichtet hätte, wieder gestrichen hat, nachdem das
Landessozialgericht Essen ausdrücklich Zuschläge an mehrere
gleichberechtigte Partner erlaubt hatte. Der Pro
Generika-Geschäftsführer forderte spectrum|K auf, sofort eine
Kurskorrektur vorzunehmen. "Es ist unredlich, den eigenen
Versicherten einerseits aus Marketinggründen vorzugaukeln, sie hätten
mehr Wahlmöglichkeiten als AOK-Patienten, andererseits eben dieses
Wahlrecht hinter dem Rücken der Versicherten aber wieder
einzukassieren. Die Arzneimittelversorgung muss auch in Zeiten des
Kassenwettbewerbs eine seriöse Angelegenheit mit verlässlichen
Spielregeln sein. Keinesfalls eignet sie sich für
Taschenspielertricks á la spectrum|K!"

Originaltext: Pro Generika e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54604
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54604.rss2

Pressekontakt:
Thomas Porstner, Pressesprecher, Tel.: (030) 81 61 60 9-40,
info@progenerika.de, www.progenerika.de


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